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Impressum & AGB

Angaben gemäß § 5 TMG:

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Hildegard Hens
Eichenhof
54579 Niederehe

 

Kontakt:

Telefon: 02696 – 1214
Telefax: 02696 – 931495
E-Mail: eichenhofhens@t-online.de

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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für die Vermietung von Ferienwohnungen Heinz Hens, Eichenhof, 54579 Niederehe

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§ 1
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde.

 

§ 2
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

§ 3
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des der Ferienwohnung dem Gast eine andere vergleichbare Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.

 

§ 4
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (FeWo) 10%.

 

§ 5
Der Anreisetag gilt als ein Miettag und wird als solcher berechnet. Es wird ein Übernachtungspreis vereinbart. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

 

§ 5a
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

§ 5b
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers (der Ferienwohnung) hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort

 

§ 6.
Stornierungskosten:
Mehr als 30 Tage vor Anreisedatum: 10% des Mietpreises
Bis 4 Wochen vor Anreisedatum: 50% des Mietpreises
Bis 1 Woche vor Anreisedatum: 70% des Mietpreises
5-0 Tage vor Anreisedatum: 90% des Mietpreises
Unabhängig von ein er erneuten Vermietung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 fällig.
Es wird daher empfohlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

§ 7
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter anzuzeigen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Entstehen in den Wohnungen Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt der Gast dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Es kann vorab eine Kaution verpflichtend gefordert werden, um die Kosten zu erwartender Schäden abzusichern.

 

§ 8
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung zu leisten. Informationen zur Zahlung erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung.

 

§ 9
Das Mitbringen von Hunden bedarf unserer Zustimmung. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein oder mehrere Haustiere mitzubringen, vorab anzuzeigen. Wenn wir dem Mitbringen von Haustieren zustimmen, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass die Haustiere unter der ständigen Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen.

 

§ 9a
Die Ferienwohnungen Butterblümchen, Maiglöckchen und Abendrot sind für maximal 5 Personen ausgelegt (Morgenrot max. 4 Pers.),  sollten weitere Personen mit anreisen, ist ein Zuschlag von 8,- € pro Person und pro Nacht zusätzlich zu entrichten, auch wenn diese Personen unter 3 Jahren alt sind. Die Schwedenhäuser Kornblume, Klatschmohn und Fichte, sowie die Ferienwohnung Veilchen sind für maximal 6 Personen + 1 Kleinkind (Babybett) ausgelegt,  sollten weitere Personen mit anreisen, ist ein Zuschlag von 8,- € pro Person und pro Nacht zusätzlich zu entrichten, auch wenn diese Personen unter 3 Jahren alt sind.

 

§ 10
Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Ferienwohnung befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind. Zahlungspflicht besteht spätestens am Anreisetag und ist im Voraus zu leisten, evt. kann der vereinbarte Mietpreis auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

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§ 11
Internet-Zugang

Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung eines Internetzugangs
Der Inhaber betreibt in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine kostenfreie Mitbenutzung des WLAN-Zugangs im Internet. Die Mitbenutzung ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtigeSeiten)

 

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Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangcodes zu ändern.

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Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
Der Gast wird darauf hingewiesen, das der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.

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Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die aufgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Inhaber, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

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Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
(1) das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- und rechtwidrigen Inhalten nutzen;
(2) keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
(3) die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
(4) keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalt versenden oder verbreiten;
(5) das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

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Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutz

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